Service für Vermieter
Sie möchten Ihre Immobilie gut vermieten?
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Ab 1.7. 2023 gilt in Österreich das sogenannte Bestellerprinzip für die Vermittlung von Mietwohnungen. Dieses Prinzip legt fest, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch für dessen Vermittlungsleistung bezahlen muss. Vor der Einführung des Bestellerprinzips war es üblich, dass in den meisten Fällen der Vermieter die Kosten für den Makler übernommen hat.
Für Mieter bedeutet dies, dass sie bei der Wohnungssuche in der Regel selbst den Makler beauftragen und dementsprechend die Kosten dafür tragen müssen. Diese können je nach Vereinbarung und Makler unterschiedlich hoch sein, typischerweise belaufen sie sich auf ein bis zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Es ist wichtig, vor der Beauftragung eines Maklers die genauen Kosten zu klären und einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Für Vermieter hingegen hat das Bestellerprinzip den Vorteil, dass sie nicht mehr automatisch die Kosten für die Maklerprovision tragen müssen. Sie können nun entscheiden, ob sie einen Makler beauftragen möchten oder nicht. Wenn sie sich für die Beauftragung eines Maklers entscheiden, sollten sie sich im Vorfeld über die Höhe der Provision und die Leistungen des Maklers informieren.
Das Bestellerprinzip soll mehr Transparenz und Fairness bei der Vermittlung von Mietwohnungen schaffen. Es gibt Mietern die Möglichkeit, selbstständig nach Wohnungen zu suchen und die Kosten für den Makler gezielt in ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Vermieter haben wiederum die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Bestellerprinzip nicht für alle Arten von Mietobjekten gilt. In einigen Fällen, wie beispielsweise bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien oder bei der Vermittlung von provisionsfreien Wohnungen, können andere Regelungen gelten.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Bestellerprinzip in Österreich nicht für den Verkauf von Immobilien gilt, sondern ausschließlich für die Vermietung von Wohnungen. Bei Immobilienverkäufen können nach wie vor Maklergebühren anfallen.
Insgesamt zielt das Bestellerprinzip in Österreich darauf ab, die Situation für Mieter zu verbessern und ihnen finanzielle Erleichterung bei der Wohnungssuche zu bieten, während Vermieter sich auf neue Rahmenbedingungen einstellen müssen, wenn es um die Vermietung von Wohnungen geht.